Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1354) ist am 24. Juni 2016 in Kraft getreten. Die elektronische Schutzrechtsakte in Markenangelegenheiten hat zu Verfahrenserleichterungen geführt, welche in der Markenverordnung nachvollzogen werden. Es ist insbesondere nicht mehr erforderlich, bestimmte Unterlagen im Anmeldeverfahren mehrfach einzureichen. Darüber hinaus beinhaltet die [...]