Angemessene Lizenzgebühr für eine Fotoverwendung beträgt 10 EUR

Zur Schadensersatzberechnung nach der sog. Lizenzanalogie und zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Folgelizensierung an Vertriebspartner des Auftraggebers sowie zur Ermittlung eines Aufschlages für einen unterlassenen Urhebervermerk für eine Fotoverwendung auf einer Homepage im Internet. Die MFM sind nicht anwendbar. Die angemessene Lizenzgebühr beträgt 10 EUR pro Bild. OLG Hamm Urteil 4 U [...]