Angemessene Lizenzgebühr für eine Fotoverwendung beträgt 10 EUR

Zur Schadensersatzberechnung nach der sog. Lizenzanalogie und zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Folgelizensierung an Vertriebspartner des Auftraggebers sowie zur Ermittlung eines Aufschlages für einen unterlassenen Urhebervermerk für eine Fotoverwendung auf einer Homepage im Internet. Die MFM sind nicht anwendbar. Die angemessene Lizenzgebühr beträgt 10 EUR pro Bild. OLG Hamm Urteil 4 U [...]

Vorgeschaltetes Schiedsstellenverfahren ist in Prozessen der Verwertungsgesellschaften auch dann Prozessvoraussetzung, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht streitig sind

Bei Streitfällen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UrhWG, an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c UrhG betreffen, ist die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind. [...]

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