Internationale Phase
Einreichungsart | Übermittlungs- gebühr |
Internationale Anmeldegebühr* | Recherchen- gebühr |
Gesamtsumme | *berücksichtigte Ermäßigung |
---|---|---|---|---|---|
Papier | 90 Euro | 1.219 Euro | 1.875 Euro | 3.184 Euro | |
elektronisch (Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche:) PDF /TIFF |
90 Euro | 1.036 Euro | 1.875 Euro | 3.001 Euro | 183 Euro |
elektronisch (Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche:) XML |
90 Euro | 944 Euro | 1.875 Euro | 2.909 Euro | 275 Euro |
Zusatzblatt ab 31. Blatt: 14 EURO | Priobeleg: 20 EURO |
Zahlungsfrist
Die Übermittlungsgebühr, die Recherchengebühr und die Internationale Anmeldegebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen (Art. III § 1 (3) IntPatÜG, Regeln 14.1c), 15.4a) und 16.1f) AusfOPCT).
Eventuelle zusätzliche PCT-Gebühren (Internationale Phase)
Leistung | Summe |
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Amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs (hierzu ergeht gesonderte Rechnung) Bezahlung unter Angabe des nationalen Aktenzeichens Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien |
20,00 Euro |
Einleitung der nationalen Phase aus PCT beim DPMA
Die jeweils gültigen Gebühren bestimmen sich nach dem Patentkostengesetz (PatKostG).
Gebührenart | Euro |
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Für ein Patent: | |
Anmeldegebühr bei Anmeldung, die bis zu 10 Patentansprüche enthält (Gebührennummer 311 150) |
60,00 Euro |
Anmeldegebühr bei Anmeldung, die mehr als 10 Patentansprüche enthält | 60,00 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch >10 erhöht sich die Gebühr um (Gebührennummer 311 160) |
30,00 Euro |
Prüfungsantragsgebühr, sofern ein internationaler Recherchebericht erstellt wurde (Gebührennummer 311 300) |
150,00 Euro |
Prüfungsantragsgebühr, sofern kein internationaler Recherchebericht erstellt wurde (Gebührennummer 311 400) |
350,00 Euro |
Aufrechterhaltungsgebühr für das 3. Jahr gem. § 17 Abs. 1 PatG | 70,00 Euro |
Für ein Gebrauchsmuster: | |
Anmeldegebühr (Gebührennummer 321 100) |
40,00 Euro |
Rechercheantragsgebühr (Gebührennummer 321 200) |
250,00 Euro |
Bitte beachten Sie: Bei der Zahlung zur Einleitung der nationalen Phase sind der Verwendungszweck in Form der Gebührennummer (s.o.) und das vollständige Aktenzeichen (PCT) anzugeben. Hinweise zur Anmeldegebühr: Die Höhe der Anmeldegebühr richtet sich nach der Anzahl der Patentansprüche der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung. |
Zahlungsweise
Die Gebühren sind per Überweisung, per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder in bar zahlbar.
Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Halle/DPMA; IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54, BIC: MARKDEF1700
Anschrift der Bank: Deutsche Bundesbank Filiale München, Leopoldstraße 234, 80807 München
Bitte geben Sie hierbei das PCT-Aktenzeichen an.