Auch in diesem Jahr können die Schoko-Bären von Lindt unter dem Weihnachtsbaum landen. Im Markenrechtsstreit zwischen Haribo und Lindt entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil von 23. September 2015 zu Gunsten des Schweizer Schokoladen-Herstellers (Az.: I ZR 105/14).

Um die Goldbären war schon vor einiger Zeit ein Rechtstreit zwischen Haribo und Lindt entbrannt. Seit Jahrzehnten füllen die Gummibären in den goldenen Tüten des Bonner Herstellers die Süßwaren-Regale. Den Begriff „Goldbären“ ließ Haribo als Wortmarke schützen. Gold und bärig sind auch die offiziell Schoko-Teddys genannten Naschwerke von Lindt. Sie gibt es erst seit einigen Jahren. Haribo sah in den in goldener Folie eingeschweißten Schoko-Bären eine Verletzung seiner Markenrechte. Der Verbraucher stelle eine Verbindung zwischen den beiden Produkten her, so die Argumentation.

Der Streit zog sich durch die Instanzen. Während das Landgericht Köln eine Verletzung des Markenrechts erkannte, entschied das Oberlandesgericht Köln genau andersherum. Das letzte Wort musste nun der BGH sprechen. Die Entscheidung hatte eine größere Tragweite als nur den Goldbären-Streit zu beenden. Denn im Endeffekt hatten die Karlsruher Richter zu entscheiden, ob eine dreidimensionale Marke wie die Schoko-Bären überhaut die Rechte einer Wortmarke verletzen können.

Der BGH entschied, dass die Schoko-Bären keine Verletzung der Goldbären-Marke und auch keine unlautere Nachahmung der Bären aus Fruchtgummi seien. Es bestehe für den Verbraucher keine Verwechselungsgefahr zwischen den Produkten. Auch könne eine 3-D-Marke eine Wortmarke nur dann verletzen, wenn eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt vorliege. Dies sei hier aber nicht der Fall.

„Der jahrelange Streit zwischen Haribo und Lindt zeigt deutlich, wie wichtig der Schutz einer eingetragenen Marke für die Unternehmen ist. Marken sorgen für einen hohen Wiedererkennungswert und Produktbindung beim Verbraucher. Durch Nachahmungen können Wettbewerber versuchen, von diesem Erfolg zu profitieren. Um den eigenen wirtschaftlichen Erfolg nicht zu gefährden, sollten Unternehmen bei Markenrechtsverletzungen rigoros vorgehen und alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz des eigenen Unternehmens ergreifen“, sagt Rechtsanwalt Michael Horak aus Hannover.

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