Auf Vorschlag des Europäischen Patentamts (EPA) haben heute die am europäischen Einheitspatent beteiligten EU-Mitgliedstaaten (im Engeren Ausschuss des Verwaltungsrats der EPO) eine Reihe Vereinbarungen als Sekundärrecht verabschiedet, darunter die Ausführungsvorschriften, die Haushalts- und Finanzordnung, die Höhe der Jahresgebühren sowie Bestimmungen über die Aufteilung der Jahresgebühren zwischen dem EPA und den am Einheitspatent  teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.

EPA-Präsident Benoît Battistelli begrüßte diese wegweisende Entscheidung: „Für das europäische Patent ist dieser Schritt von herausragender Bedeutung. Mit der Annahme der Regeln sind die Vorbereitungen für das Einheitspatent abgeschlossen. In rechtlicher, technischer und operativer Hinsicht wären wir nun in der Lage, Einheitspatente zu gewähren. Die einzige noch verbleibende Schritt ist nun die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts durch den Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren. Wir hoffen, dass dies 2016 gelingt.  Wir sind überzeugt, dass dies der Innovation in Europa zusätzlich Schubkraft verleihen und sich auf die europäische Wirtschaft positiv auswirken wird, besonders für die KMU“.

Die Schaffung des einheitlichen Patentgerichts ist eine notwendige Voraussetzung für den Start des Einheitspatentsystems, um eine rechtliche Überprüfung und Durchsetzung der neuen Patente zu gewährleisten. Sobald 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, das Abkommen über das Patentgericht ratifiziert haben, können sowohl das Einheitspatent wie auch das Gericht Tatsache werden. Bisher haben acht Staaten, darunter Frankreich, das Abkommen ratifiziert, weitere dürften in absehbarer Zeit folgen.