Markenüberwachung

Markenüberwachungen sollten regelmäßig nach einer Markeanmeldung durchgeführt werden. Man könnte dies als „Pflege“ bezeichnen.

Um so mehr ähnliche Marken registriert werden, desto mehr verwässert die davon betroffene Marke, die ja eigentlich durch ihre Einzigartigkeit wirken soll. Die Unterscheidungskraft lasst mit jeder ähnlichen Marke nach.

Das Marken- und Patentamt überprüft nicht die Eintragung ähnlicher oder identischer Marken. Dies übernehmen in der Regel Profis wie Markenanwälte.

Durch die Überwachung wird der Markeninhaber auf identische oder ähnliche neu registrierte Marken hingewiesen.

Für einen Markeninhaber ist also nicht nur die Anmeldung einer Marke wichtig, sondern auch deren Pflege.

Dazu muss er informiert sein über:

  • fremde Benutzer der Marke oder Produktpiraterie
  • die Anmeldung verwechslungsfähiger Marken
  • Pläne von Mitbewerbern
  • Verletzungen durch Domains

Erkennen Sie rechtzeitig kollidierende Anmeldungen von Mitbewerbern. Nutzen Sie den Vorsprung, um Rechtsbehelfe fristgerecht einleiten zu können. Sparen Sie dadurch hohe Prozesskosten. Kollidierende Markeneintragungen können nach Ablauf einer Widerspruchsfrist nur noch per Zivilgerichtsverfahren angegriffen werden. Das ist mit hohen Kosten viel Zeit und möglichem Imageverlust verbunden.