Erfinder, die ihre Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen, können diese nicht mehr zum Patent anmelden. Der Erfinder setzt seine erfinderische Tätigkeit aufs Spiel, wenn er seine Erfindung nicht geheim hält. Das heißt: in Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird.

Veröffentlichen raubt Neuheit

Bei der Veröffentlichung ist es egal, ob der Erfinder die komplette Erfindung publiziert oder nur Teile davon. Liegt die Erfindung nämlich für einen Fachkundigen anhand der bekannten Merkmale nahe, so fehlt anschießend die erforderliche Neuheit für die Patentanmeldung. Die Patenterteilung beim Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kann somit fehlschlagen.

Eine Veröffentlichung liegt bspw. bereits dann vor, wenn Testexemplare, die die Erfindung wiedergeben, an Dritte übergeben werden, die derartige Produkte ausstellen, verkaufen oder so bewerben, dass in den Werbeunterlagen die Erfindung offenbart wird.

Werden Teile einer Erfindung bekannt, so kann es daraufhin an der erfinderischen Tätigkeit fehlen.

Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Fallen der Veröffentlichung

Unterhalten sich Erfinder mit Freunden oder möglichen Kooperationspartnern über ihre Erfindung, so kann dies schon eine Gefahr darstellen. Erfinder riskieren die Patentierbarkeit ihrer Erfindung mit Gesprächen, in denen die etwas über ihre Erfindung erzählen.

Erfinder dürfen ihre Erfindung vor der Patentanmeldung in keiner Form veröffentlichen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Obwohl Geheimhaltungsvereinbarungen zunächst wie eine Lösung für das Problem wirken, sind sie doch nur ein Mittelweg. Geheimhaltungsvereinbarungen sind allerdings in der Praxis nicht immer sicher.

 
Geheimhaltungsvereinbarungen, Erfindung veröffentlichen

Wir beraten Sie in allen Phasen Ihrer Erfindung.

 

Wir wissen aus Erfahrung, dass bei einem Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung die Durchsetzung der Ansprüche des Erfinders schwierig werden können. Darüber hinaus ist die Berechnung der genauen Schadensersatzsumme sehr kompliziert.

Eine Patenterteilung ist ausgeschlossen, wenn ein Erfinder seine Erfindungen vor der Patentanmeldung veröffentlicht.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Umsätze und Gewinne eines neuen Produktes, das noch nicht auf dem Markt ist, für die nächsten 10-20 Jahre zu prognostizieren, ist komplex.

Eine exakte Formulierung ist demzufolge wichtig. In der Geheimhaltungsvereinbarung sollte die Erfindung einerseits nicht offenbart werden aber andererseits dennoch so genau wie möglich beschrieben werden.

 
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Wir helfen Ihnen bei der Geheimhaltungsvereinbarung.

 

Sicherste Lösung ist Schweigen

Für Erfinder ist es die sicherste Lösung das Patent erst anzumelden und dann darüber zu sprechen.

  • Erfinderrechte frühzeitig abklären

    Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial. Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) . Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen…


  • Fehlende Erfindungsbeschreibung

    Die Einreichung einer Erfindungsbeschreibung bei einem Patentamt dient zur Prüfung auf Patentwürdigkeit oder zur Registrierung zum Patent. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Egal ob es sich um eine einfache oder komplizierte Erfindung handelt, eine Beschreibung der Erfindung ist essenziell für die Patentierung.   Wir helfen Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Erfindung.   Inhalte der Erfindungsbeschreibung Um…


  • Optimieren der Patentierungsstrategie

    Die Patentierungsstrategie sollte zur wirtschaftlichen Umsetzung der Erfindung passen sowie die wirtschaftliche Umsetzung unterstützen. Eine Patentstrategie geht idealerweise aus der übergeordneten Unternehmensstrategie hervor und ist auf einen zielführenden Einsatz von Patenten justiert. Wir sind Patentanwälte sowie Fachanwälte und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Die Patentstrategie stellt den Oberbegriff für verschiedene Strategien dar…


  • Plagiate und Überwachung von geistigem Eigentum

    Plagiate sind Kopien oder Nachahmungen von geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken oder Produkten, die ohne Erlaubnis des Urhebers angefertigt und verbreitet werden. Im Bereich des Patentschutzes bezieht sich Plagiat auf die unerlaubte Nachahmung oder Verwendung eines patentierten Produkts oder Verfahrens durch Dritte. Eine Überwachung im Patentschutz bezieht sich auf die regelmäßige Beobachtung…


  • Voreilige Veröffentlichung einer Erfindung


  • Wirtschaftliche Umsetzung einer Erfindung

    Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb – wenn da der Wurm drin steckt, dann ist auch das Patent für die Katz. Erfinder brauchen daher möglichst früh eine gute Strategie für die wirtschaftliche Umsetzung ihrer Erfindung. Das wirtschaftliche Ziel einer Erfindung ist nämlich sie nach der Patentanmeldung auf den Markt zu bringen und damit Geld zu verdienen.…