Die Einreichung einer Erfindungsbeschreibung bei einem Patentamt dient zur Prüfung auf Patentwürdigkeit oder zur Registrierung zum Patent.
Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Egal ob es sich um eine einfache oder komplizierte Erfindung handelt, eine Beschreibung der Erfindung ist essenziell für die Patentierung.
Wir helfen Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Erfindung.
Inhalte der Erfindungsbeschreibung
Um die Gedanken zu einer Erfindung auf Papier zu bringen, sollte der Erfinder frühzeitig Texte und Bilder anfertigen. Skizzen und Formulierungen helfen bei der späteren Anmeldung enorm. Fehlen diese Darstellungen, wird es schwer die Erfindung überhaupt zu verstehen.
Beschreiben Sie den Grundgedanken Ihrer Erfindung klar und verständlich für die Erfindungsbeschreibung.
Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Länge der Erfindungsbeschreibung
Kurz und prägnant formuliert reichen etwa fünf Seiten im DIN A 4 Format aus. Der Text kann gleichzeitig die Basis für die Ausarbeitung der Anmeldeschrift für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darstellen.
Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus.
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Fehlende Erfindungsbeschreibung
Die Einreichung einer Erfindungsbeschreibung bei einem Patentamt dient zur Prüfung auf Patentwürdigkeit oder zur Registrierung zum Patent. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Egal ob es sich um eine einfache oder komplizierte Erfindung handelt, eine Beschreibung der Erfindung ist essenziell für die Patentierung. Wir helfen Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Erfindung. Inhalte der Erfindungsbeschreibung Um…