Nach dem Haager Musterabkommen (HMA) ist es möglich, ein Design in ein internationales Register eintragen zu lassen.

Das Haager System besteht aus verschiedenen Akten (Haager Akte, Genfer Akte), denen einzelne Länder, darunter Deutschland und Frankreich, aber auch die Europäische Union beigetreten sind. Der Schutz gilt nicht „weltweit“, sondern nur in den Mitgliedstaaten, die Sie bei der Anmeldung benennen.

Die internationale Anmeldung wird beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bearbeitet. Eine vorherige nationale Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf den Internet-Seiten der WIPO finden Sie Formulare und Hinweise, jeweils in englischer, französischer oder spanischer Fassung.