Halbleitertopografien/Schutz von Halbleitern

Was bedeutet der Schutz einer Halbleitertopografie?

Die Hinterlegung einer Halbleitertopographie ist kostengünstig und ermöglicht es, sich wirksam gegen sklavische Nachahmung und Reverse Engineering zu schützen. Dieser Schutz erfolgt unabhängig von der Funktionsweise der später aus der Topografie entwickelten integrierten Schaltung. Der Topografienschutz steht also dem Designschutz näher als dem Patentschutz.

Bestehen andere Schutzmöglichkeiten?

Halbleiterprodukte können auch durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden und unterliegen denselben Bestimmungen wie Erfindungen in anderen Bereichen. Damit ist auch die neue Funktion der IS umfasst.

Gibt es im Vergleich zu anderen Schutzarten viele registrierte Halbleitertopografien und welche Vor-/ Nachteile hat diese Schutzart?

Es existieren verhältnismässig wenig eingetragene Topografien, was nach hiesiger Auffassung auf den Nachteil dieser „Schutzrechtsart“ zurückzuführen sein dürfte.

Vorteil ist die im Vergleich zum Patent /Gebrauchsmuster günstige Gesamtkostenstruktur (geringer Gesamtschutzaufwand). Nachteilig wirkt sich indessen aus, dass vom Schutzumfang keine Funktionen sondern die Topografie, also gleichsam die Abbildung etwaiger Funktionen geschützt ist. Dies ist insbesondere deshalb nachteilig, weil im Ergebnis dieselbe Funktion durch eine veränderte Topografie erreicht werden kann, ohne dass eine geschützte Topografie verletzt würde.

Das Topographienregister ist öffentlich, so dass die Charakteristika eines hinterlegten Schaltkreises nicht im nachhinein patentiert werden können. Die Topographien erlauben also einen Schutz mit minimalen Formalitäten gegen das Risiko von Patentverletzungen durch später eingereichte Patente Dritter.

Was benötigen wir, um Ihre Topografie anzumelden

Es bedarf lediglich Abschriften Ihrer Topografien sowie der üblichen Anmelderdaten (Adresse usw.). Ohne Beratungsgespräch sollte indes diese Schutzrechtsform mit Blick auf auch patentrechtliche Konsequenzen nicht gewählt werden.

In einem ersten Schritt genügt uns zur Abschätzung der weiteren Vorgehensweise eine allgemeine Information, in welchem Entwicklungsstadium sich Ihre integrierte Schaltung befindet und sodann wird der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen einen Kontakt herstellen, um den weiteren Informationsaustausch einschliesslich einer Kostenschätzung mit Ihnen abzustimmen.
Nutzen Sie unser Formular zur Patentanmeldung.