Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial.
Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) .
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen
Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen die Rechte daran gehören, so sollten die Beteiligten klären, wer überhaupt was mit der Erfindung machen darf. Zu den unklaren Rechten können außerdem die finanziellen Pläne gehören. Darüber hinaus sollten daher die finanziellen Verhältnisse untereinander klar sein. Dazu gehören Regelungen darüber wer beispielsweise welche Zahlungen tätigt.
Schriftlich fixieren
Die Erfinder sollten die Regeln schriftlich in einem Vertrag formulieren und somit juristisch wasserfest fixieren. Das erspart späteren Stress und möglichen Streit.
Wir sind Fachanwälte und gestalten Verträge.
Bruchteilsgemeinschaft
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht möglicherwese Bruchteilsgemeinschaft vor, wenn mehrere Erfinder an einer Erfindung beteiligt sind. Erfinder sollten sich demzufolge informieren inwieweit das Gesetz für sie zutrifft.
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz der Gemeinschaft nach Bruchteilen, dass jede Partei die Erfindung vollumfänglich nutzen darf.
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
§ 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen BGB
Diensterfindung
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat.
Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.
Arbeitnehmer, die eine Erfindung machen, sollten die Erfindung dem Arbeitgeber zu melden. Der Arbeitgeber kann die Erfindung anschließend in Anspruch nehmen oder für den Arbeitnehmer freigeben.
Wir kennen uns aus mit Diensterfindungen. Nutzen Sie eine erste Beratung!
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Erfinderrechte frühzeitig abklären
Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial. Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) . Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen…
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Fehlende Erfindungsbeschreibung
Die Einreichung einer Erfindungsbeschreibung bei einem Patentamt dient zur Prüfung auf Patentwürdigkeit oder zur Registrierung zum Patent. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Egal ob es sich um eine einfache oder komplizierte Erfindung handelt, eine Beschreibung der Erfindung ist essenziell für die Patentierung. Wir helfen Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Erfindung. Inhalte der Erfindungsbeschreibung Um…
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Plagiate und Überwachung von geistigem Eigentum
Plagiate sind Kopien oder Nachahmungen von geistigem Eigentum, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken oder Produkten, die ohne Erlaubnis des Urhebers angefertigt und verbreitet werden. Im Bereich des Patentschutzes bezieht sich Plagiat auf die unerlaubte Nachahmung oder Verwendung eines patentierten Produkts oder Verfahrens durch Dritte. Eine Überwachung im Patentschutz bezieht sich auf die regelmäßige Beobachtung…
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Wirtschaftliche Umsetzung einer Erfindung
Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb – wenn da der Wurm drin steckt, dann ist auch das Patent für die Katz. Erfinder brauchen daher möglichst früh eine gute Strategie für die wirtschaftliche Umsetzung ihrer Erfindung. Das wirtschaftliche Ziel einer Erfindung ist nämlich sie nach der Patentanmeldung auf den Markt zu bringen und damit Geld zu verdienen.…