Betreuen von Schutzrechten im Ausland

Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen – im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger – gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.