Der internationale Sortenschutz bietet Züchtern die Möglichkeit, ihre Pflanzensorten in mehreren Ländern außerhalb der Europäischen Union zu schützen. Er basiert auf dem Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) und erlaubt Züchtern, Sortenrechte in den Mitgliedsländern der Internationalen Union zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) zu beantragen. Dies erleichtert den Schutz von Sorten auf globaler Ebene.


1. Möglichkeiten des internationalen Sortenschutzes

  1. Weltweite Exklusivität:
    • Züchter können ihre Rechte in allen UPOV-Mitgliedstaaten geltend machen, abhängig von nationalen oder regionalen Anmeldungen.
  2. Einheitliche Standards:
    • Das UPOV-Übereinkommen harmonisiert die Voraussetzungen für den Sortenschutz und erleichtert Züchtern die Beantragung.
  3. Monetarisierung:
    • Internationale Lizenzvereinbarungen ermöglichen die Verwertung von Sortenrechten in verschiedenen Ländern.
  4. Rechtsdurchsetzung:
    • Nationale Schutzrechte bieten rechtliche Instrumente, um gegen unbefugte Nutzung vorzugehen.

2. Voraussetzungen für internationalen Sortenschutz

Die grundlegenden Voraussetzungen für internationalen Sortenschutz richten sich nach dem UPOV-Übereinkommen und sind in den Mitgliedsländern weitgehend standardisiert:

  1. Neuheit:
    • Die Sorte darf vor der Anmeldung nicht länger als ein Jahr im Anmeldeland oder vier Jahre (für andere Länder) kommerziell genutzt worden sein.
  2. Unterscheidbarkeit:
    • Die Sorte muss sich deutlich von allen anderen Sorten unterscheiden, die allgemein bekannt sind.
  3. Homogenität:
    • Pflanzen der Sorte müssen in wesentlichen Merkmalen einheitlich sein.
  4. Beständigkeit:
    • Die Sorte muss ihre wesentlichen Eigenschaften über mehrere Vermehrungszyklen beibehalten.
  5. Sortenbezeichnung:
    • Jede Sorte benötigt eine eindeutige Bezeichnung, die international gültig sein muss und keine Verwechslungsgefahr birgt.

3. Verfahren für den internationalen Sortenschutz

a) UPOV-Mitgliedsländer

  • Es gibt derzeit 78 Mitgliedsländer, darunter wichtige Märkte wie die USA, Kanada, Japan, China und Brasilien. Der Schutz muss in jedem Land separat beantragt werden.

b) Antragstellung

  1. Nationale Anmeldung:
    • Sortenschutz muss in jedem gewünschten Land gemäß den dortigen nationalen Anforderungen beantragt werden.
    • Die Anmeldung wird von den zuständigen nationalen Behörden (z. B. USDA in den USA, CNVV in Brasilien) bearbeitet.
  2. Technische Prüfung (DUS-Prüfung):
    • Die Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) der Sorte wird durch die jeweilige nationale Behörde geprüft.
  3. Erteilung des Sortenschutzes:
    • Nach erfolgreicher Prüfung wird der Sortenschutz erteilt, in der Regel für 20 bis 25 Jahre.

c) Internationale Kooperation

  • Das UPOV-Übereinkommen fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern, um doppelte Prüfungen zu vermeiden. Eine DUS-Prüfung in einem Land kann in anderen Ländern anerkannt werden.

4. Kosten des internationalen Sortenschutzes

Die Kosten hängen von den Anforderungen der jeweiligen Länder ab. Sie umfassen:

  1. Anmeldegebühren: Unterschiedlich je nach Land (z. B. 500–2.000 USD pro Anmeldung).
  2. Prüfungsgebühren: Abhängig von der Pflanzenart und der Anzahl der Prüfungen (z. B. 1.000–5.000 USD).
  3. Aufrechterhaltungsgebühren: Jährliche Gebühren zur Aufrechterhaltung des Schutzes.

5. Verträge im Zusammenhang mit internationalem Sortenschutz

  1. Internationale Lizenzverträge:
    • Sortenrechte können an Lizenznehmer in verschiedenen Ländern vergeben werden.
    • Beispielklauseln:
      • Territoriale Einschränkungen: Lizenzrechte gelten nur für bestimmte Länder.
      • Lizenzgebühren: Umsatzbeteiligung oder Pauschalzahlungen.
  2. Kooperationsverträge:
    • Zusammenarbeit bei der Nutzung oder Weiterentwicklung einer Sorte durch mehrere Parteien.
    • Beispiel: Ein Züchter lizenziert eine Sorte an ein multinationales Agrarunternehmen für die Vermarktung in Lateinamerika.
  3. Verwertungsverträge:
    • Regelung der kommerziellen Nutzung der Sorte durch Drittunternehmen.

6. Beispiele und Rechtsprechung

Beispiel: Internationale Sortenschutzanmeldung für eine neue Reissorte

Ein Züchter entwickelt eine salzresistente Reissorte. Der Sortenschutz wird in Indien, China und den USA beantragt. In jedem Land wird die DUS-Prüfung durchgeführt, und nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Erteilung des Sortenschutzes. Die Sorte wird durch Lizenzverträge in Asien und Amerika vermarktet.

Rechtsprechung:

  1. UPOV-Fall: Unterscheidbarkeit
    • Ein Streitfall in Japan betraf die Unterscheidbarkeit einer neuen Getreidesorte. Die DUS-Prüfung der Behörde bestätigte, dass die neuen Merkmale ausreichten, um den Sortenschutz zu gewähren.
  2. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 – Az. X ZR 156/98 („Saatgut“)
    • Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Vertrieb von Saatgut ohne Zustimmung des Schutzinhabers eine Verletzung des Sortenschutzes darstellt.

7. Unsere Tätigkeit beim internationalen Sortenschutz

  1. Beratung:
    • Strategische Planung: Auswahl der Länder, in denen Sortenschutz beantragt werden soll.
    • Prüfung der Schutzfähigkeit einer Sorte gemäß internationalen Standards.
  2. Anmeldung:
    • Vorbereitung und Einreichung der Anträge in den jeweiligen Ländern.
    • Unterstützung bei der Einhaltung der unterschiedlichen nationalen Anforderungen.
  3. Verfahren:
    • Begleitung des Prüfungsprozesses, insbesondere der DUS-Prüfungen.
    • Kommunikation mit nationalen Behörden und UPOV-Organisationen.
  4. Vertragsgestaltung:
    • Erstellung und Verhandlung von Lizenz- und Verwertungsverträgen.
  5. Rechtsdurchsetzung:
    • Vertretung bei Streitigkeiten oder Verletzungen von Sortenschutzrechten.
  6. Internationale Koordination:
    • Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten und Behörden, um den Schutz global abzusichern.

8. Internationaler Sortenschutz

Der internationale Sortenschutz bietet Züchtern die Möglichkeit, ihre Sortenrechte global zu sichern und wirtschaftlich zu nutzen. Die Einhaltung internationaler Standards gemäß dem UPOV-Übereinkommen vereinfacht die Anmeldung und Prüfung erheblich. Anwälte können bei der strategischen Planung, Anmeldung und Durchsetzung der Rechte eine entscheidende Rolle spielen, indem sie rechtliche und praktische Herausforderungen professionell bewältigen.