Gestaltung schützen – vom Möbel bis zur Benutzeroberfläche
Ein eingetragenes Design schützt das Aussehen eines Produkts bis zu 25 Jahre. Nach den Reformen von 2025 und 2026 auch für Animationen, Oberflächen und digitale Erzeugnisse.
Was wir im Designrecht für Sie tun
Anmeldung
Deutsches Design beim DPMA, eingetragenes EU-Design beim EUIPO oder internationale Anmeldung nach dem Haager Abkommen – auch als Sammelanmeldung für ganze Kollektionen.
Designschutz →Durchsetzung
Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage und Grenzbeschlagnahme gegen Nachahmungen – auch gegen 3D-Druckdateien.
Designverletzung →International
Schutz in wichtigen Absatz- und Produktionsländern, abgestimmt auf Vertrieb und Lieferkette.
Internationale Designanmeldung →Typische Fälle
Ein Leuchtenhersteller zeigt zwölf neue Modelle auf einer Einrichtungsmesse. Wir melden die Kollektion vorab als Sammelanmeldung beim EUIPO an – ein Verfahren, mehrere Designs, überschaubare Kosten.
Ein Start-up hat vergessen, sein Produktdesign anzumelden; acht Monate nach der Vorstellung taucht eine Kopie auf. Das nicht eingetragene EU-Design schützt drei Jahre ab der ersten Veröffentlichung in der EU gegen Nachahmungen. Zudem läuft noch die Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten – wir melden das Design nachträglich an.
Ein Hersteller von Industriesteuerungen lässt die animierte Bedienoberfläche seiner Geräte schützen. Seit der EU-Reform kann die Bewegung selbst dargestellt werden.
Ein Zulieferer prüft mit uns, welche Designs nach der neuen Reparaturklausel für sichtbare Ersatzteile noch durchsetzbar sind – und stellt seinen Schutz rechtzeitig auf andere Rechte um. Mehr zur Reform
Fragen zum Designrecht
Prüft das Amt, ob mein Design neu ist?
Nein. Designs werden ohne Prüfung von Neuheit und Eigenart eingetragen. Ob das Recht hält, zeigt sich erst im Streit. Eine sorgfältige Darstellung und, wo sinnvoll, eine Recherche vorab erhöhen die Bestandskraft.
Design oder Marke für eine Produktform?
Das Design schützt die Gestaltung bis zu 25 Jahre, die Formmarke potenziell unbegrenzt – sie ist aber nur eintragungsfähig, wenn die Form als Herkunftshinweis verstanden wird. Häufig ist die Kombination sinnvoll.
Wie viele Ansichten brauche ich?
So viele, wie nötig sind, um alle schutzrelevanten Merkmale klar zu zeigen. Die starre Grenze von sieben Ansichten beim EUIPO ist seit Juli 2026 entfallen.
Ihr Design verdient Schutz
Wir prüfen Ihre Entwürfe und melden sie zielgerichtet an.
Georgstraße 48 · 30159 Hannover
Telefon 0511 357 356 0
Beratung persönlich, telefonisch oder per Video