Voreilige Veröffentlichung einer Erfindung

Erfinder, die ihre Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen, können diese nicht mehr zum Patent anmelden. Der Erfinder setzt seine erfinderische Tätigkeit aufs Spiel, wenn er seine Erfindung nicht geheim hält. Das heißt: in Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Veröffentlichen raubt Neuheit Bei der Veröffentlichung ist [...]

Die Frage, ob der Geheimnisinhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat, ist nach objektiven Maßstäben zu bemessen

1. Die Einstufung streitgegenständlicher Informationen als geheimhaltungsbedürftig gem. § 16 GeschGehG ist auch in Verfahren zulässig, in denen Ansprüche auf einen Verstoß gegen § 17 UWG a.F. gestützt werden. 2. Es stellt einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, wenn die Partei entscheidungserheblichen Vortrag von einer Einstufung der Informationen als geheimhaltungsbedürftig abhängig macht [...]

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