Leistungsfähige Pflanzensorten gehören zu den wichtigsten Produktionsmitteln in Landwirtschaft und Gartenbau. Die großartigen Leistungssteigerungen der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaus seit 50 Jahren wären ohne die Erfolge der Pflanzenzüchtung nicht denkbar gewesen. Das gilt für die Zunahme der Hektarerträge, für die Fortschritte in der Anbaueignung vieler Nutzpflanzenarten, verbesserter Qualität und für die höhere Widerstandsfähigkeit gegen Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge.

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung und unterstützt damit die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung des Züchtungsfortschritts und der biologischen Vielfalt.

Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an definierten Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenbereichs – ausgenommen Mikroorganismen – beantragt werden.

Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den gewerblichen Vertrieb von Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten, Rebe und Gemüsearten ist deren Zulassung. Diese gewährleistet Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau und schließlich auch dem Verbraucher die Versorgung mit hochwertigen Saat- und Pflanzgut.

Bei Sorten landwirtschaftlicher Arten werden für die Zulassung auch Wert gebende Eigenschaften wie Ertrag, Qualität, Gesundheit und Anbaueigenschaften geprüft.