Designrecht (EU)

Kanzlei für Designrecht, Designanmeldung/ Designschutz und Designverletzung – horak Fachanwälte/ Patentanwälte

Je mehr Aufmerksamkeit Unternehmen Designfragen widmen, umso erfolgreicher sind sie. Gutes Design ist entscheidend für den Geschäftserfolg.

Eleganz, Stil und Kunstfertigkeit wurden schon immer geschätzt. Mit der Industrialisierung, der verbesserten Kommunikation und der Schaffung globaler Märkte entstand das moderne Konzept von Designs (früher: Geschmackmustern) als integraler Bestandteil des Reizes von Erzeugnissen. Designs sind Kunst und Wissenschaft zugleich. Sie bestimmen das Erscheinungsbild unseres Zuhauses und unseres Arbeitsplatzes – praktisch unserer gesamten Umgebung. Designs bilden die Oberfläche der vom Menschen geschaffenen Umwelt.

Das besondere Design als Vermögenswert

Herausragende Designs legen den Schwerpunkt auf den Nutzer, kombinieren ästhetische, wirtschaftliche und praktische Werte und sind das Medium, durch das Ihre Kunden innovative Brillanz identifizieren können.

Das Design/ Geschmacksmuster bietet eine sehr praktische und günstige Möglichkeit zur Festlegung und zum Schutz Ihrer Innovation. Ein Design ist ein Vermögenswert Ihres Unternehmens, mit Sie handeln können, den Sie als Sicherheit verwenden können, der Ihre kreativen Anstrengungen belohnt und der Ihre Signatur eines geistigen Eigentums darstellt. In der Europäischen Union gibt es heute etwa 460 000 professionelle Entwerfer, die einen Umsatz von 36 Mrd. EUR erwirtschaften. Gutes Design ist eine der Erfolgsvoraussetzung, wenn europäische Unternehmen weltweit wettbewerbsfähig sein wollen. Design erfordert Schutz und eine Möglichkeit, seinen Wert zu entwickeln; es schützt Sie vor Kopien und Fälschungen.

Dabei kann “Design” nach der Legaldefinition folgendes sein: Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.

Designanmeldung/ Designschutz vor Markteinführung

Jeder/ Jedes Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt, sollte es vor Nachahmung schützen. Dies kann bezüglich der Formgebung/ Teilen der Aussenwirkung des Produkts ein Designschutz sein, manchmal wird auch ein Gebrauchsmuster, ein Patent, oder flankierend eine Marke in Betracht kommen. Wir bearbeiten die gesamte Klaviatur des Designrechts, von der Designrecherche, der Designanmeldung (als deusche Designanmeldung, EU-Geschmacksmuster, internationales Geschmacksmuster oder nationales ausländisches Muster) bis hin zur Designverletzung und dem Design-/Rechtemanagement.

Vorteile der Eintragung eines Designs

  • Schutz der Erscheinungsform Ihrer Erzeugnisse gegen Kopieren und (Design-)Rechtsverletzungen
  • Aufbau von Vermögenswerten
  • Schaffung eines Portfolios an Geschmacksmustern und anderen gewerblichen Eigentumsrechten
  • Festlegung/ Definition Ihrer Rechte (Findung neuer Rechte/ Sensibilisierung der Mitarbeiter)
  • Verhinderung von Piraterie und Betrug

Kanzleiprofil im Designrecht

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte begleitet Sie durch das geistige Eigentum und das gesamte deutsche, europäische und internationale Designrecht. Wir verfügen natürlich über entsprechende Fachanwälte (für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht), die sich mit Designrecht oder Leistungsschutzrecht theoretisch und praktisch täglich auseinandersetzen. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Natürlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Designer aller Branchen und Privatpersonen. Das ist auch gut so. Wir bieten jedoch mehr.

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen jenseits der Forderungsdurchsetzung pragmatisch gegenüber.

Unserer Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden.

Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Vertretungsberechtigung bei designrechtlichen Fragestellungen, Designschutz

Unsere (Design-)Rechtsanwälte sind bei allen Gerichten (alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie alle Bundesgerichte mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) vertretungsberechtigt. Natürlich begleiten wir unsere Mandanten auch vor dem EGMR (europäisches Gericht für Menschenrechte), dem EuG (europäisches Gericht 1. Instanz), dem EuGH (europäischer Gerichtshof) und vielen weiteren nationalen und internationalen Behörden und Schiedsgerichten. Dazu gehört neben der WIPO für internationalen Designschutz auch die Behörder für EU-Designanmeldungen/ EU-Designrecht, das HABM.