Antragsprüfung

Das Sortenamt überprüft zunächst, ob der Antrag vollständig und zulässig ist. Dann prüft das Amt, ob es sich bei der Sorte in der Tat um eine neue Sorte handelt. Werden keine förmlichen Hindernisse für die Erteilung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes festgestellt, veranlasst das Amt die technische Prüfung der beantragten Sorte.

Technische Prüfung

Zweck dieser Prüfung ist es sicherzustellen, dass die Kriterien Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) erfüllt sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die beantragte Sorte diese drei Bedingungen erfüllt.

Unterscheidbarkeit

Die Sorte muss sich zum Antragszeitpunkt deutlich von allen anderen allgemein bekannten Sorten unterscheiden lassen.

Homogenität

Die Sorte gilt als “homogen”, wenn die Ausprägung ihrer Merkmale einheitlich ist.

Beständigkeit

Die Sorte gilt als “beständig”, wenn sie nach wiederholter Vermehrung unverändert bleibt.Alle diese technischen Prüfungen werden von geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Sie erfolgen gemäß den vom Gemeinschaftlichen Sortenamt festgelegten Protokollen und werden von Sachverständigen des Sortenamtes überwacht. Dementsprechend werden die beantragten Sorten mit bestehenden Sorten der gleichen Art verglichen