Das geistige Eigentum in Ägypten wurde in einem gesonderten Gesetz für alle Schutzrechtsarten geregelt. Es existieren also keine gesonderten Gesetzbücher für Patente oder Marken, wie dies in vielen Jurisdiktionen (u.a. im europäischen Wirtschaftsraum) die Regel ist.

Das ägyptische LAW ON THE PROTECTION OF INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS kennt jedoch alle relevanten Schutzrechtsarten, also Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Marken (mit Geschäftsbezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben), Designs, Halbleitertopografien und Pflanzensorten. Zudem regelt das ägyptische IP-Gesetz auch alle Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Selbst der Geheimnisschutz wird bereits seit langem (2002) ausführlich normiert.

Auch das Arbeitnehmererfinderrecht ist in das ägyptische IP-Gesetz integriert.

Die einzelnen Schutzrechtsarten sind im ägyptischen IP-Gesetz in Abschnitte (Books) aufgeteilt und beispielsweise Patente/ Gebrauchsmuster in einem Abschnitt geregelt.

Patentrecht/ Patente in Ägypten

Die Voraussetzungen für die Durchführung einer ägyptischen Patentanmeldung ähneln dem deutschen/ europäischen Voraussetzungen. Patente werden in Ägypten für 20 Jahre gewährt. Es gibt einige Sonderregelungen im ägyptischen IP-Gesetz.

Es existiert eine eingeschränkte Neuheitsschonfrist von 6 Monaten. Im übrigen gilt auch im agyptischen Patentrecht ein weltweiter Neuheitsbegriff (beides in ART 3 des IP-Gesetzes).

Eine ägyptische Patentanmeldung kann auch in eine ägyptische Gebrauchsmusteranmeldung umgewandelt werden und umgekehrt.

Gebrauchsmusterrecht/ Gebrauchsmuster in Ägypten

Das ägyptische Gebrauchsmuster bezieht sich in Abgrenzung zum Patent nicht auf Verfahren, sondern auf Gegenstände.

Gebrauchsmuster werden insgesamt für die Gesamtlaufzeit von 7 Jahren gewährt.