Von der Anmeldeschrift über den Prüfungsantrag bis zur Erteilung des Patents – diese Schritte gehören zur Patentanmeldung.

Anmeldeschrift

Erfinder müssen beim Patentamt eine Anmeldeschrift einreichen, um ein Patent anzumelden. Die Anmeldeschrift sollte ein Experte anfertigen. Ein Patentanwalt ist als Fachmann qualifiziert und kann eine Anmeldeschrift ausarbeiten. Der Patentanwalt sollte sich mit dem Erfinder inhaltlich abstimmen.

Prüfungsantrag

Darüber hinaus sollte ein Prüfungsantrag gestellt werden, damit das Patentamt den technischen Inhalt und somit den Schutzumfang prüft.

Mit den Chancen der wirtschaftlichen Umsetzung der Erfindung sollten sich der Erfinder schon vor der Patenterteilung beschäftigen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Erteilung des Patents

Welcher Schutzumfang realisierbar ist, das zeigt das Prüfungsverfahren. Ist das Prüfungsverfahren erfolgreich, so erteilt das Patentamt das Patent.

 
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