Ein die Erteilung einer Zwangslizenz für ein Arzneimittel gebietendes öffentliches Interesse kann zu bejahen sein, wenn durch nach anerkannten Grundsätzen der Biostatistik signifikan-te Ergebnisse einer klinischen Studie nachgewiesen ist, dass der Wirkstoff des Arzneimittels bei der Behandlung schwerer Erkrankungen therapeutische Eigenschaften aufweist, die für andere auf dem Markt erhältliche Mittel nicht oder nicht in demselben Maße belegt sind

a) In welchem Umfang und über welchen Zeitraum sich der Lizenzsucher um eine Lizenz zu angemessenen und üblichen Bedingungen bemühen muss, hängt auch von der Reaktion des Patentinhabers ab. Weiterer Bemühungen bedarf es in der Regel nicht, wenn der Pa-tentinhaber die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung schlechthin verweigert. Hierfür reicht es [...]

Ergänzendes Schutzzertifikat zur Verlängerung des Patentschutzes bei Arzneimitteln

Verlängerte Schutzdauer bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln möglich Bei Patenten auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht die Möglichkeit, die Schutzdauer um bis zu fünf Jahre verlängern zu lassen und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel (pädiatrische Verlängerungen). Verlängerte Schutzdauer Die Zertifikatsanmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach [...]

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