Ergänzendes Schutzzertifikat zur Verlängerung des Patentschutzes bei Arzneimitteln

Verlängerte Schutzdauer bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln möglich Bei Patenten auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht die Möglichkeit, die Schutzdauer um bis zu fünf Jahre verlängern zu lassen und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel (pädiatrische Verlängerungen). Verlängerte Schutzdauer Die Zertifikatsanmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach [...]