Patentierbarkeit der Wischfunktion

Mit einer typischen Wischbewegung werden Smartphones und andere Touchscreens entsperrt. Die entsprechende elektronische Vorrichtung zum Entsperren ist nicht patentfähig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 25. August 2015 (X ZR 110/13) entschieden.

Entscheidung des Bundespatentgerichts

Seit 2011 beschäftigte ein Patentstreit um diese Wischfunktion zum Entsperren von Bildschirmen die Gerichte. Für diese technische Funktion hatte Apple Inc. ein auch in Deutschland geltendes europäisches Patent. Das Patent für diese sog. „Slide to unlock“-Funktion hatte der Telefonhersteller Motorola Mobility mit einer Nichtigkeitsklage erfolgreich angegriffen. Da dieses Patent kein technisches Problem löse, sei es auch nicht patentierbar. Das entsprechende Patent sei daher nichtig, hatte das Bundespatentgericht schon im April 2013 entschieden.

Mit der Berufung gegen diese Entscheidung scheiterte Apple am BGH. Obwohl die Karlsruher Richter in der Wischfunktion eine über den Stand der damaligen Technik hinausgehende Entwicklung erkannten, sei diese nicht als erfinderische Tätigkeit zu werten und das Streitpatent daher nichtig. Rechtsanwalt Michael Horak aus Hannover sieht in der Entscheidung den Trend bestätigt, dass nur noch echte technische Neuerungen patentrechtlich geschützt werden können.

Patentanmeldung und Patentschutz

Dies sei aber kein Grund auf die Eintragung der Patentrechte zu verzichten. „Ganz im Gegenteil“, stellt Rechtsanwalt Horak klar. Der Streit zwischen Apple und Motorola belege, wie wichtig für Unternehmen der Patentschutz ihrer Produkte ist, um sich von Mitbewerbern abzugrenzen und den eigenen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Da der Patentschutz sowohl zeitlich als auch räumlich begrenzt ist, ist es häufig notwendig, den Patentschutz auch über die Grenzen Deutschlands oder der EU hinaus auszudehnen. Der Patentinhaber verfügt dann über die exklusiven Nutzungsrechte. Dementsprechend können bei Verletzungen des Patentschutzes entsprechende rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

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