Patente sollen Innovationen fördern

Das Patent schützt neue technische Erfindungen; dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Der Patentinhaber kann gegen Verletzungen seines Patents vorgehen. Das Patent erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren (z. B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen).

Im Gegenzug wird die mit dem Patent honorierte Weiterentwicklung des Standes der Technik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Patentanmeldung wird – wie eine spätere Patenterteilung auch – veröffentlicht. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.

Patente erleichtern unternehmerische Entscheidungen

Patente spielen eine wichtige Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen. Sie zeigen Strategien und Entwicklungstendenzen auf und setzen Anreize für die Weiterentwicklung des Standes der Technik.

Eine Patentrecherche erschließt den Stand der Technik im Umfeld einer Patentanmeldung. Recherchen in der Patentliteratur können Ihnen helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Auch der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, können Sie so vorbeugen.

Die Anzahl der von einem Unternehmen angemeldeten oder gehaltenen Patente spricht für dessen Innovationspotential. Patente können zudem bei der Bewertung eines Unternehmens von Interesse sein.

Erfindung kann maximal 20 Jahre geschützt werden

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Erfindung wird vielmehr erst dann patentiert, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde. Dies beinhaltet die Prüfung, ob der Gegenstand der Anmeldung für einen Fachmann neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, die Erfindung ausführbar offenbart und gewerblich anwendbar ist. Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers.

Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen.

Erfindungen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln bilden hierbei eine Ausnahme. Nach Ablauf der maximalen Patentlaufzeit können sie unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Ergänzendes Schutzzertifikat maximal weitere fünf Jahre geschützt werden; dieser Zeitraum kann bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel noch einmal um weitere sechs Monate verlängert werden (pädiatrische Verlängerungen).

Europäisch und international anmelden

Patente unterliegen, wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte auch, dem Territorialitätsprinzip und gelten nur in dem Land bzw. in dem Gebiet, für das sie erteilt wurden. Rechte aus einem vom DPMA erteilten Patent können Sie deshalb nur innerhalb Deutschlands geltend machen. Natürlich gibt es Möglichkeiten, eine Patentanmeldung beim DPMA auf andere Länder auszudehnen.