Eine Gewährleistungsmarke zeigt an, dass die mit ihr gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen bestimmte, von unabhängiger Seite gewährleistete Eigenschaften aufweisen. Inhaber kann mithin nur eine natürliche oder juristische Person sein, die selbst nicht Hersteller/Händler der Waren bzw. Anbieter der Dienstleistungen ist. Die gewährleisteten Produkteigenschaften, die Bedingungen für die Markenbenutzung sowie die Angaben zu Prüf und Kontrollmaßnahmen sind in der Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.