Internationale Phase

PCT – Gebühren (Stand: 1. Januar 2016)
Einreichungsart Übermittlungs-
gebühr
Internationale Anmeldegebühr* Recherchen-
gebühr
Gesamtsumme *berücksichtigte Ermäßigung
Papier 90 Euro 1.219 Euro  1.875 Euro  3.184 Euro 
elektronisch
(Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche:) PDF /TIFF
90 Euro  1.036 Euro  1.875 Euro  3.001 Euro  183 Euro
elektronisch
(Antrag in XML – Beschreibung und Ansprüche:) XML
90 Euro  944 Euro  1.875 Euro  2.909 Euro  275 Euro
Zusatzblatt ab 31. Blatt: 14 EURO Priobeleg: 20 EURO

 

Zahlungsfrist

Die Übermittlungsgebühr, die Recherchengebühr und die Internationale Anmeldegebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen (Art. III § 1 (3) IntPatÜG, Regeln 14.1c), 15.4a) und 16.1f) AusfOPCT).

Eventuelle zusätzliche PCT-Gebühren (Internationale Phase)

Mögliche zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit einer PCT-Anmeldung beim DPMA
Leistung Summe
Amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs (hierzu ergeht gesonderte Rechnung)
Bezahlung unter Angabe des nationalen Aktenzeichens
Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien
20,00 Euro

Einleitung der nationalen Phase aus PCT beim DPMA

Die jeweils gültigen Gebühren bestimmen sich nach dem Patentkostengesetz (PatKostG).

PCT-Gebühren – nationale Phase (Stand: 1. April 2014)
Gebührenart Euro
Für ein Patent:
Anmeldegebühr bei Anmeldung, die bis zu 10 Patentansprüche enthält
(Gebührennummer 311 150)
60,00 Euro
Anmeldegebühr bei Anmeldung, die mehr als 10 Patentansprüche enthält 60,00 Euro
– für jeden weiteren Anspruch >10 erhöht sich die Gebühr um
(Gebührennummer 311 160)
30,00 Euro
Prüfungsantragsgebühr, sofern ein internationaler Recherchebericht erstellt wurde
(Gebührennummer 311 300)
150,00 Euro
Prüfungsantragsgebühr, sofern kein internationaler Recherchebericht erstellt wurde
(Gebührennummer 311 400)
350,00 Euro
Aufrechterhaltungsgebühr für das 3. Jahr gem. § 17 Abs. 1 PatG 70,00 Euro
Für ein Gebrauchsmuster:
Anmeldegebühr
(Gebührennummer 321 100)
40,00 Euro
Rechercheantragsgebühr
(Gebührennummer 321 200)
250,00 Euro
Bitte beachten Sie:
Bei der Zahlung zur Einleitung der nationalen Phase sind der Verwendungszweck in Form der Gebührennummer (s.o.) und das vollständige Aktenzeichen (PCT) anzugeben.

Hinweise zur Anmeldegebühr: Die Höhe der Anmeldegebühr richtet sich nach der Anzahl der Patentansprüche der ursprünglich eingereichten Fassung der internationalen Anmeldung.
Wird die Anmeldegebühr nicht oder nicht vollständig innerhalb von 30 Monaten nach dem Prioritätstag gezahlt, verliert die internationale Anmeldung die Wirkung einer nationalen Anmeldung in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass keine Gebührenbenachrichtigung versandt wird. Der Prüfungsantrag wird erst dann bearbeitet, wenn die Prüfungsantragsgebühr eingezahlt worden ist.

Zahlungsweise

Die Gebühren sind per Überweisung, per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder in bar zahlbar.

Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Halle/DPMA; IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54, BIC: MARKDEF1700
Anschrift der Bank: Deutsche Bundesbank Filiale München, Leopoldstraße 234, 80807 München

Bitte geben Sie hierbei das PCT-Aktenzeichen an.