Der PCT ist ein internationaler Vertrag, dem mehr als 145 Vertragsstaaten angehören. Der PCT bietet die Möglichkeit, Patentschutz für eine Erfindung in jedem einzelnen Land einer Vielzahl von Ländern gleichzeitig zu beantragen, indem eine einzige “internationale” Patentanmeldung anstelle mehrerer getrennter nationaler oder regionaler Patentanmeldungen eingereicht wird. Die Erteilung von Patenten unterliegt der Zuständigkeit der nationalen oder regionalen Patentämter während der sogenannten “nationalen Phase”. Das PCT-Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

Einreichung der Anmeldung: Sie reichen eine internationale Anmeldung bei einem nationalen oder regionalen Patentamt oder der WIPO gemäss den PCTFormvorschriften in einer Sprache ein und bezahlen eine einheitliche Gebühr.

Internationale Recherche: Eine “Internationale Recherchenbehörde” (ISA) (eines der grossen Patentämter weltweit) ermittelt die veröffentlichten Patentdokumente und technische Literatur (“Stand der Technik”), die auf die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung Einfluss haben könnten, und erstellt einen schriftlichen Bescheid zur möglichen Patentfähigkeit Ihrer Erfindung.

Internationale Veröffentlichung: Nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten nach dem frühesten Anmeldedatum wird der Inhalt Ihrer internationalen Anmeldung der Allgemeinheit weltweit zugänglich gemacht.

Ergänzende internationale Recherche (wahlweise): Auf Ihren Antrag ermittelt eine zweite ISA veröffentlichte Dokumente, welche von der ersten ISA im Rahmen ihrer Hauptrecherche aus Gründen des unterschiedlichen Standes der Technik in verschiedenen Sprachen und verschiedenen technischen Gebieten nicht gefunden worden waren.

Internationale vorläufige Prüfung (wahlweise): Auf Ihren Antrag kann eine der ISAs eine zusätzliche Prüfung der Patentfähigkeit durchführen, die sich in der Regel auf eine geänderte Fassung Ihrer Anmeldung bezieht.

Nationale Phase: Nach Ende des PCT-Verfahrens, in der Regel 30 Monate nach dem frühesten Anmeldedatum Ihrer ursprünglichen Anmeldung, von der Sie Priorität beanspruchen, können Sie die Erteilung Ihrer Patente unmittelbar bei den nationalen (oder regionalen) Patentämtern der Länder, in denen Sie ein Patent erhalten wollen, beantragen.