Folgen des Verstosses gegen das Geheimnisschutzgesetz
Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) setzt die EU-Richtlinie 2016/943 in deutsches Recht um und schützt Unternehmensgeheimnisse vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Eine Verletzung dieses Gesetzes kann zivilrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen haben. Hier eine vertiefte Darstellung: 1. Zivilrechtliche Folgen nach dem GeschGehG Ein Unternehmen, dessen Geschäftsgeheimnis verletzt wurde, kann nach §§ 6–10 GeschGehG folgende Ansprüche [...]