Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Richter bergen die Gefahr einer Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligte von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden

a) Da das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren daran gehindert ist, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer zugleich mit der Beschwerdeeinlegung eine Beschwerdebegründung angekündigt und mit einem weiteren Schrift-satz um Mitteilung gebeten hat, bis wann die Beschwerdebegründung eingereicht werden kann, und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch [...]