Hat der Kläger im Patentnichtigkeitsverfahren erklärt, dass er den vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstand des Streitpatents nicht angreift, ist eine Berufung diesbezüglich unzulässig

BGH URTEIL X ZR 71/19 vom 3. August 2021 – Bediengerät für Spiele PatG § 110 Abs. 1, § 115 Abs. 1 a) Hat der Kläger in der ersten Instanz des Patentnichtigkeitsverfahrens erklärt, dass er den vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstand des Streitpatents nicht angreift, ist eine Berufung mit dem Ziel, das Streitpatent [...]