Erzeugnisse und Verfahren gelten als Patentform

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Patenten. Eine Erfindung sollte daher einer Patentform zugeordnet werden. Auf der einen Seite gibt es das Erzeugnispatent und auf der andern Seite gibt es das Verfahrenspatent. Bei Erfindungen wird somit zwischen Erzeugnissen und Verfahren unterschieden. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Der Gesetzgeber hat den Patentschutz eigens für den Bereich [...]