Welcher Unterschied besteht hinsichtlich des Schutzumfangs zwischen einem eingetragenen EU-Design und einem nicht eingetragenen EU-Design?

Der Schutzumfang ist für eingetragene Geschmacksmuster und nicht eingetragene Geschmacksmuster derselbe. Beide haben einheitliche Wirkung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und müssen dieselben Schutzvoraussetzungen, d. h. Neuheit und Eigenart, erfüllen. Unterschiede bestehen jedoch bezüglich der gewährten Rechte. Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, [...]

2016-02-01T18:18:29+01:00Februar 1st, 2016|Kategorien: |

Welche Vorteile bietet ein EU-Design?

Der durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährte Schutz hat unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat und umfasst das gesamte Gebiet der Europäischen Union. Es bestehen zwei Möglichkeiten, diesen Schutz zu erlangen: durch ein nicht eingetragenes oder ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit jeder Erweiterung der Europäischen Union vergrößert sich das Gebiet, in dem das Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt wird. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat [...]

2016-02-01T18:12:55+01:00Februar 1st, 2016|Kategorien: |
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