Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Sie sollten zunächst genau prüfen, ob die Abmahnung berechtigt sein kann, d.h. ob Sie möglicherweise die fragliche Marke/ das Patent etc tatsächlich verletzen. Eine Markenrechtsverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen [...]

Warnung vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die von privaten Unternehmen und nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim [...]

Wann muss man einen Anwalt hinzuziehen?

Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland Anmelder mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) keinen anwaltlichen Vertreter bestellen. Sie können Schutzrechte selbst anmelden und Anträge stellen. Gleichwohl kann es durchaus sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einer Anmeldung einen Patentanwalt oder einen auf dem [...]

2016-11-29T11:49:30+01:00August 4th, 2016|Kategorien: , , , , |

Welcher Unterschied besteht hinsichtlich des Schutzumfangs zwischen einem eingetragenen EU-Design und einem nicht eingetragenen EU-Design?

Der Schutzumfang ist für eingetragene Geschmacksmuster und nicht eingetragene Geschmacksmuster derselbe. Beide haben einheitliche Wirkung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und müssen dieselben Schutzvoraussetzungen, d. h. Neuheit und Eigenart, erfüllen. Unterschiede bestehen jedoch bezüglich der gewährten Rechte. Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, [...]

2016-02-01T18:18:29+01:00Februar 1st, 2016|Kategorien: |

Welche Vorteile bietet ein EU-Design?

Der durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährte Schutz hat unmittelbare Wirkung in jedem Mitgliedstaat und umfasst das gesamte Gebiet der Europäischen Union. Es bestehen zwei Möglichkeiten, diesen Schutz zu erlangen: durch ein nicht eingetragenes oder ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit jeder Erweiterung der Europäischen Union vergrößert sich das Gebiet, in dem das Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt wird. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat [...]

2016-02-01T18:12:55+01:00Februar 1st, 2016|Kategorien: |
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