Die Reform des EU-Designrechts ist abgeschlossen und bringt wichtige Neuerungen mit sich. Am 18. November 2024 wurden die neuen Regelungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und traten am 8. Dezember 2024 in Kraft.

Zeitplan der Umsetzung:

  • Unionsgeschmacksmuster-Verordnung (EU) 2024/2823: Diese Verordnung gilt teilweise ab dem 1. Mai 2025 und in vollem Umfang ab dem 1. Juli 2026.
  • Design-Richtlinie (EU) 2024/2822: Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 9. Dezember 2027 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Wesentliche Neuerungen:

  • Erweiterter Schutzbereich: Der Designbegriff wurde erweitert, um auch digitale und virtuelle Designs zu erfassen. Bewegungen, Übergänge und andere Animationen können nun als Designs geschützt werden.
  • Neue Definitionen: Begriffe wie „Design“ und „Erzeugnis“ wurden neu definiert, um den aktuellen technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Dies ermöglicht den Schutz von digitalen Inhalten, einschließlich grafischer Benutzeroberflächen (GUI).
  • Modernisierte Anmeldeverfahren: Die Darstellung von Designs kann nun statisch, dynamisch oder animiert erfolgen, unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologien wie Videos oder Computermodellierungen.

Diese Reform zielt darauf ab, das Designrecht an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen und bietet Unternehmen erweiterte Möglichkeiten, ihre kreativen Gestaltungen effektiv zu schützen.