Das europäische Einheitspatent (auch bekannt als „einheitliches Patent“ oder „Unitary Patent“) ist ein spezieller Patentschutz, der durch das Europäische Patentamt (EPA) erteilt wird und in mehreren teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlich gilt. Es wurde im Rahmen der europäischen Patent-Reform eingeführt, um den Zugang zu Patentschutz in Europa zu erleichtern und die Kosten für Patentinhaber zu senken.
Wesentliche Merkmale:
- Einheitliche Wirkung: Ein einmal erteiltes Einheitspatent gilt in allen teilnehmenden EU-Ländern gleichermaßen. Es ist keine weitere Validierung in den einzelnen Ländern notwendig.
- Teilnehmende Staaten: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten nehmen am Einheitspatent teil. Länder wie Spanien und Kroatien sind derzeit nicht dabei.
- Verwaltung und Gebühren: Statt mehrere nationale Patente zu verwalten, können Unternehmen ihre Schutzrechte in den teilnehmenden Ländern mit einem einzigen Patent absichern.
- Verfahren:
- Der Antrag wird beim EPA eingereicht, wie bei einem regulären europäischen Patent.
- Nach der Erteilung kann der Inhaber wählen, ob er die einheitliche Wirkung für das Patent beantragen möchte.
- Gerichtsbarkeit: Streitigkeiten über Einheitspatente werden vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) entschieden, das ebenfalls im Rahmen der Reform geschaffen wurde.
Das Einheitspatent trat am 1. Juni 2023 in Kraft. Ziel ist es, Innovation in der EU zu fördern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine günstigere und einheitlichere Patentlandschaft zu schaffen.