Was gehört bei einer Gebrauchsmusteranmeldung zum Stand der Technik? Gibt es eine Schonfrist?
Der Stand der Technik ist die Messlatte der Schutzvoraussetzungen "Neuheit" und "erfinderischer Schritt". Der Stand der Technik umfasst alle schriftlichen Veröffentlichungen oder öffentlichen Benutzungen, die der Neuheit des Erfindungsgegenstands entgegenstehen. Die Definition des Stands der Technik im Gebrauchsmusterrecht weicht einengend vom Patentrecht ab. Es gilt nicht der "absolute" Neuheitsbegriff. Das ist mit der kürzeren Laufzeit [...]