Eine Zeichnung für eine Patentanmeldung spielt eine entscheidende Rolle, da sie die technische Erfindung visuell darstellt und oft zur Verdeutlichung der schriftlichen Beschreibung dient. Die Zeichnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtskonform zu sein und die Erfindung korrekt wiederzugeben. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind:
1. Allgemeine Anforderungen an die Zeichnungen
a) Klarheit und Verständlichkeit
- Die Zeichnung muss die technische Erfindung klar und eindeutig darstellen.
- Sie sollte so gestaltet sein, dass ein Fachmann die technische Funktionsweise leicht nachvollziehen kann.
b) Bezug zur Beschreibung
- Alle Zeichnungen müssen in der Patentschrift oder den Ansprüchen erläutert werden.
- Elemente der Zeichnung sollten durch Bezugszeichen eindeutig mit der schriftlichen Beschreibung korrespondieren (§ 10 PatV).
c) Format und Layout
- Format: DIN A4 (21 × 29,7 cm).
- Ränder: Mindestens:
- Oben: 2,5 cm.
- Links: 2,5 cm.
- Rechts: 1,5 cm.
- Unten: 1 cm.
- Linienstärke: Einheitlich und gut lesbar (0,2 mm empfohlen).
- Maßstab: Proportional, sodass keine Verzerrungen entstehen.
2. Technische Anforderungen
a) Darstellung der Erfindung
- Alle wesentlichen Merkmale: Die Zeichnung muss alle technischen Details zeigen, die die Erfindung kennzeichnen.
- Mehrere Ansichten: Falls erforderlich, sollten mehrere Ansichten (z. B. Vorderansicht, Seitenansicht, Querschnitt) beigefügt werden.
- Explosionsdarstellungen: Falls notwendig, sollten einzelne Bauteile separat dargestellt werden.
b) Keine unnötigen Details
- Die Zeichnung darf keine ästhetischen oder überflüssigen Details enthalten, die für die technische Erfindung nicht relevant sind.
c) Nummerierung
- Alle Teile der Zeichnung müssen mit Bezugszeichen versehen sein (z. B. 1, 2, 3).
- Die Bezugszeichen müssen in der schriftlichen Beschreibung verwendet werden.
d) Keine Farben
- Nur schwarz-weiße Zeichnungen sind zulässig.
- Schattierungen oder Graustufen sind erlaubt, sofern sie zur Darstellung von Tiefen oder Materialien notwendig sind.
e) Maßangaben
- Maßangaben sollten nur gemacht werden, wenn sie für die technische Erfindung relevant sind.
- Angaben müssen in metrischen Einheiten erfolgen (z. B. mm, cm).
3. Spezielle Anforderungen je nach Erfindung
a) Mechanische Vorrichtungen
- Querschnitte: Müssen korrekt dargestellt werden, z. B. mit Schraffierungen.
- Bewegliche Teile: Sollten durch Pfeile gekennzeichnet werden, die die Bewegungsrichtung zeigen.
b) Elektrische Schaltungen
- Schaltpläne: Müssen genormte Symbole verwenden.
- Signalflüsse: Müssen klar erkennbar sein.
c) Chemische Strukturen
- Chemische Formeln und molekulare Strukturen dürfen nur verwendet werden, wenn sie für die Erfindung essenziell sind.
- Sie müssen den Standarddarstellungen der Chemie entsprechen.
d) Biologische Erfindungen
- Strukturen (z. B. Zellen, Mikroorganismen) sollten schematisch dargestellt werden.
4. Rechtliche Anforderungen
a) Bezug auf den Schutzbereich
- Die Zeichnungen dürfen keine Merkmale zeigen, die nicht durch die schriftliche Beschreibung oder die Patentansprüche gestützt werden.
b) Änderungen nach Einreichung
- Änderungen an den Zeichnungen nach der Anmeldung sind nur eingeschränkt möglich.
- Sie dürfen den Inhalt der Anmeldung nicht erweitern (§ 38 PatG).
5. Erstellung und Einreichung
a) Professionelle Erstellung
- Zeichnungen sollten durch Experten erstellt werden (z. B. technische Zeichner, Ingenieure).
- Die Einhaltung der formalen Vorgaben ist entscheidend.
b) Elektronische Einreichung
- Die Zeichnungen müssen als PDF-Dateien oder in einem anderen zulässigen Format eingereicht werden.
- Sie sollten in hoher Qualität gescannt sein (300 dpi oder höher).
6. Relevante Vorschriften und Standards
a) Deutsches Patentgesetz
- § 10 Patentverordnung (PatV): Vorgaben für Zeichnungen.
- § 34 PatG: Erfordernisse für die Offenbarung.
b) Europäisches Patentsystem (EPO)
- Regel 46 EPÜ: Anforderungen an Zeichnungen bei europäischen Patentanmeldungen.
- WIPO Standards: Für internationale Patentanmeldungen.
7. Beispiele
a) Mechanische Vorrichtung:
- Beispiel: Eine neuartige Gelenkmechanik.
- Zeichnung: Querschnitt, Explosionsdarstellung, Bewegungsrichtung.
- Bezugszeichen: Gelenk (1), Schraube (2), Feder (3).
b) Elektrisches Bauteil:
- Beispiel: Schaltplan einer neuen Steuerung.
- Zeichnung: Schaltplan mit normgerechten Symbolen.
- Signalrichtungen klar mit Pfeilen gekennzeichnet.
c) Biotechnologie:
- Beispiel: Verfahren zur Zellaufbereitung.
- Zeichnung: Schematische Darstellung des Prozesses mit nummerierten Stationen.
8. Rolle von Patentanwälten
Patentanwälte unterstützen bei:
- Koordination der Zeichnungserstellung:
- Zusammenarbeit mit technischen Zeichnern.
- Sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden.
- Verknüpfung mit der Beschreibung:
- Prüfung, ob die Zeichnung alle relevanten technischen Merkmale abbildet.
- Einreichung und Prüfung:
- Überprüfung der Zeichnungen vor Einreichung.
- Kommunikation mit dem Patentamt bei Beanstandungen.
Figur
Die Zeichnung ist ein zentraler Bestandteil der Patentanmeldung und muss die technische Erfindung präzise und vollständig darstellen. Sie muss formale Anforderungen erfüllen, klar strukturiert sein und mit der Beschreibung korrespondieren. Eine professionelle Vorbereitung und Einreichung, unterstützt durch Patentanwälte, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Patentierung erheblich.