Sie sollten zunächst genau prüfen, ob die Abmahnung berechtigt sein kann, d.h. ob Sie möglicherweise die fragliche Marke/ das Patent etc tatsächlich verletzen.

Eine Markenrechtsverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Ebenso wenn jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht.

Der Inhaber einer Marke kann beispielsweise niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet.

Für die Überprüfung der Berechtigung einer Abmahnung, bei der zahlreiche Faktoren und rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, sollten Sie eine Markenrecherche durchführen und fachkundigen Rat einholen. Sie sollten deshalb im Zweifel einen in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes erfahrenen Anwalt konsultieren.