Ein wesentlicher Bestandteil der Patentanmeldung ist die Beschreibung der Erfindung. Die Beschreibung sollte beginnen mit:

  • der Bezeichnung der Erfindung, die Sie im Antragsformular benutzt haben, und
  • Angaben, zu welchem technischen Gebiet sie gehört.

Die Beschreibung soll konkret darstellen und enthalten:

  • den bekannten Stand der Technik,
  • das der Erfindung zugrunde liegende Problem (Mängel des Stands der Technik),
  • die Problemlösung und Verbesserung des bekannten Standes der Technik (also die Erfindung an sich, nämlich welches technische Problem mit welchen Mitteln gelöst wurde),
  • wenigstens ein Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • die mit der Erfindung erzielten Vorteile.