Ein wesentlicher Bestandteil der Patentanmeldung ist die Beschreibung der Erfindung. Die Beschreibung sollte beginnen mit:
- der Bezeichnung der Erfindung, die Sie im Antragsformular benutzt haben, und
- Angaben, zu welchem technischen Gebiet sie gehört.
Die Beschreibung soll konkret darstellen und enthalten:
- den bekannten Stand der Technik,
- das der Erfindung zugrunde liegende Problem (Mängel des Stands der Technik),
- die Problemlösung und Verbesserung des bekannten Standes der Technik (also die Erfindung an sich, nämlich welches technische Problem mit welchen Mitteln gelöst wurde),
- wenigstens ein Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- die mit der Erfindung erzielten Vorteile.