Der internationale Sortenschutz sorgt dafür, dass eine neue Pflanzensorte rechtlich geschützt ist und nur der Züchter oder von ihm autorisierte Personen sie nutzen dürfen. So funktioniert es:
1. Was wird geschützt?
- Neue Pflanzensorten, die neu, unterscheidbar, gleichmäßig und stabil sind.
Zum Beispiel: Eine neue Apfelsorte, die sich von bestehenden Sorten unterscheidet.
2. Wo gilt der Schutz?
- Es gibt keinen „weltweiten Schutz“. Man muss die Sorte in jedem Land oder einer Region, in der Schutz gewünscht ist, anmelden.
Beispiele:- In Deutschland: Beim Bundessortenamt.
- In der EU: Beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO).
- Für andere Länder: Bei den jeweiligen Behörden.
3. Wie funktioniert der Schutz international?
- Länder, die zur UPOV gehören (über 70 Länder weltweit), haben ähnliche Regeln für den Sortenschutz.
- Man kann zuerst in einem Land Schutz beantragen und hat dann 12 Monate Zeit, um die Sorte in anderen UPOV-Ländern anzumelden, ohne den Anspruch auf Neuheit zu verlieren.
4. Was darf der Züchter?
- Der Züchter hat das alleinige Recht, die Sorte zu verkaufen, vermehren oder nutzen.
- Andere dürfen die Sorte nur mit Erlaubnis verwenden (z. B. durch Lizenzen).
5. Wie lange gilt der Schutz?
- Meist 25 Jahre (für Bäume oder Reben: 30 Jahre). Danach darf jeder die Sorte nutzen.
6. Warum ist das wichtig?
- Der Schutz belohnt die Arbeit und Investition der Züchter.
- Ohne Schutz könnten andere die Sorte einfach kopieren und verkaufen.
Beispiel:
Ein Züchter entwickelt eine neue, besonders süße Erdbeersorte. Er meldet sie in Deutschland an, um dort Schutz zu bekommen. Danach beantragt er Schutz in der EU und den USA. Jetzt darf niemand ohne Erlaubnis diese Sorte vermehren oder verkaufen.
Der internationale Sortenschutz ist also wie ein „Besitzrecht“ für neue Pflanzensorten, das sicherstellt, dass der Züchter von seiner Arbeit profitieren kann.