Patentanwalt Hannover2025-01-14T14:27:06+01:00

Patentanwalt Hannover

Ihre Fachkanzlei für Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht, Sortenschutz, Domainrecht, Wettbewerbsrecht und Verträge sowie Lizenzen

Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus. Die Beratungspalette reicht von der Anmeldung und der Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken bis hin zum Patentieren von Domainnamen, Halbleitertopographien und Pflanzensorten. Besondere Erfahrung in vielen Branchen, zum Beispiel in der Nachrichtentechnik, der Elektroindustrie, IT, Biotechnologie oder der pharmazeutischen Industrie zeichnen uns aus.

Wir begleiten unsere Mandanten unter Einbezug dieser Rechte in die strategische Planung. Dabei treten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den europäischen Ämtern und internationalen Behörden auf, um im Interesse unserer Mandanten deren Schutzrechte optimal am Markte zu plazieren.

Wir unterstützen die Verwertung bestehender Schutzrechte, sowohl durch Verteidigung vor ordentlichen Gerichten, als auch gegenüber Wettbewerbern. Dabei umfasst diese Schutzrechtsverwertung die wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmassnahmen, die Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte sowie gezielte Reaktionen auf Produkt- oder Schutzrechtspiraterien.

Selbstverständlich managen wir Ihre Schutzrechte vollständig. Beispielsweise werten wir Markenüberwachungen aus, prüfen alle Erfordernisse zum Erhalt, zur Erweiterung oder Abgrenzung Ihrer Marken etc. weltweit.

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte gestaltet mit derzeit 10 Anwälten alle erforderlichen Verträge wie M&A, Technologietransferverträge, Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungs- und Vertriebsverträge etc. Zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. als Diplom-Ingenieur, als Dipl.-Phys. oder Dipl.-Biol., gewährleisten eine umfassende, nahezu alle technische Sachverhalte umfassend berücksichtigende Beratung und Vertretung. Einige unserer Anwälte verfügen über eine Promotion oder beteiligen sich mit Vorlesungen an Universitäten und Hochschulen. Als Anwaltskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir unsere Mandanten umfassend beim Schutz, der Verteidigung und der wirtschaftlichen Nutzung von geistigem Eigentum (IP).

Unser Fokus liegt darauf, Ihre Marken, Designs, Patente und Geschäftsgeheimnisse rechtlich abzusichern, effektiv zu verwalten und strategisch zu optimieren. Dabei decken wir die gesamte Bandbreite der Schutzrechte ab: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs, Sorten, Leistungsschutzrechte und Urheberrecht.


1. Schutzrechte: Anmelde- und Verwaltungstätigkeiten

a) Patente

  1. Anmeldetätigkeiten:
    • Beratung zur Patentfähigkeit von Erfindungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit).
    • Erstellung von Patentansprüchen und technischen Beschreibungen.
    • Anmeldung nationaler Patente beim DPMA, europäischer Patente beim EPA und internationaler Patente über das PCT-Verfahren (WIPO).
  2. Verfahren:
    • Überwachung des Prüfungsverfahrens und Kommunikation mit den zuständigen Ämtern.
    • Vertretung in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Dritte.
  3. Verwaltung:
    • Überwachung von Patentlaufzeiten und Zahlung von Jahresgebühren.
    • Pflege und Aktualisierung von Patentportfolios.
  4. Beispiel:
    • Ein Maschinenbauunternehmen meldet eine neue Fertigungstechnologie an. Wir unterstützen bei der nationalen Anmeldung in Deutschland, einer PCT-Anmeldung für internationale Märkte und verteidigen das Patent gegen Einsprüche in Europa.

b) Gebrauchsmuster

  1. Anmeldetätigkeiten:
    • Beratung zur schnellen Absicherung technischer Innovationen als Gebrauchsmuster.
    • Einreichung von Gebrauchsmusteranmeldungen beim DPMA und in anderen Ländern.
  2. Verfahren:
    • Durchsetzung und Verteidigung von Gebrauchsmusterrechten in Verletzungsverfahren.
  3. Verwaltung:
    • Überwachung der Schutzdauer (max. 10 Jahre in Deutschland).
    • Verwaltung paralleler Schutzrechte (z. B. Patent und Gebrauchsmuster).
  4. Beispiel:
    • Ein Start-up sichert eine neue Werkzeugtechnologie kurzfristig als Gebrauchsmuster ab, während wir parallel ein Patent anmelden.

c) Marken

  1. Anmeldetätigkeiten:
    • Beratung zu Schutzfähigkeit und Markenstrategie.
    • Anmeldung von Marken beim DPMA, EUIPO (EU-Marke) und über die WIPO (IR-Marke).
    • Schutz von Wortmarken, Bildmarken, 3D-Marken und Gewährleistungsmarken.
  2. Verfahren:
    • Durchführung von Widerspruchsverfahren.
    • Vertretung in Verletzungsverfahren und gerichtlichen Markenstreitigkeiten.
  3. Verwaltung:
    • Überwachung von Fristen für Markenverlängerungen.
    • Markenüberwachung zur Identifikation ähnlicher oder verwechselbarer Marken.
  4. Beispiel:
    • Eine Modefirma lässt ihre Marke in Europa schützen und wir unterstützen zusätzlich bei der Ausweitung auf asiatische Märkte über die WIPO.

d) Designs

  1. Anmeldetätigkeiten:
    • Schutz von Produktdesigns als eingetragene Designs (national beim DPMA, EU-weit beim EUIPO oder international über die WIPO).
    • Beratung zu Serienanmeldungen zur Abdeckung mehrerer Designvariationen.
  2. Verfahren:
    • Verteidigung eingetragener Designs in Nichtigkeitsverfahren.
    • Durchsetzung von Designrechten in Verletzungsprozessen.
  3. Verwaltung:
    • Verlängerung des Schutzes (max. 25 Jahre für eingetragene Designs).
  4. Beispiel:
    • Ein Möbelhersteller meldet eine Kollektion von Stühlen als europäische Designs an und verteidigt diese gegen Nachahmungen in Asien.

e) Sortenschutz

  1. Anmeldetätigkeiten:
    • Anmeldung von Sortenschutz beim Bundessortenamt (BSA) oder EU-weit bei der CPVO.
    • Schutz neuer Pflanzensorten gemäß UPOV-Abkommen.
  2. Verfahren:
    • Verteidigung von Sortenschutzrechten gegen Nachahmer und nicht autorisierte Nutzung.
    • Beratung zu Lizenzverträgen für den Sortenschutz.
  3. Beispiel:
    • Ein Agrarunternehmen meldet eine neue Rebsorte beim CPVO an und vergibt Lizenzen für deren Anbau in verschiedenen Ländern.

f) Leistungsschutzrechte

  1. Beratung und Durchsetzung:
    • Beratung von Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen zu ihren Leistungsschutzrechten.
    • Durchsetzung gegen unberechtigte Vervielfältigung und Nutzung.
  2. Verträge:
    • Gestaltung von Lizenz- und Verwertungsverträgen für Tonträger und Rundfunksendungen.

g) Urheberrecht (durch Rechtsanwälte)

  1. Beratung und Absicherung:
    • Schutz von Software, Musik, Kunst und anderen kreativen Werken.
    • Beratung zu Verwertungsgesellschaften und Nutzungsrechten.
  2. Durchsetzung:
    • Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen, z. B. Plagiaten oder unbefugter Nutzung.
  3. Verträge:
    • Gestaltung von Lizenzverträgen und Vereinbarungen für die Nutzung und Verwertung von Werken.

2. Portfolioanalyse, -management und -optimierung

a) Portfolioanalyse

  • Ziele:
    • Bewertung bestehender Schutzrechte nach wirtschaftlicher Relevanz.
    • Identifikation von Lücken oder Schwachstellen im Portfolio.
  • Beispiel:
    • Ein Pharmaunternehmen analysiert sein Patentportfolio, um überalterte Schutzrechte auszusortieren und neue Anmeldungen zu planen.

b) Portfoliomanagement

  • Ziele:
    • Verwaltung von Fristen, Kosten und Verlängerungen.
    • Überwachung und Verteidigung von Schutzrechten.
  • Beispiel:
    • Ein Technologieunternehmen nutzt unser IP-Managementsystem, um Patentfristen und Markenverlängerungen global zu koordinieren.

c) Portfoliooptimierung

  • Ziele:
    • Fokussierung auf strategisch wichtige Schutzrechte.
    • Monetarisierung ungenutzter Rechte (z. B. Lizenzierung oder Verkauf).
  • Beispiel:
    • Ein Maschinenbauer konsolidiert sein Portfolio, verkauft Patente auf nicht genutzte Technologien und konzentriert sich auf neue Innovationen.

3. Strategische Ausrichtungen nach Schutzrechten

  1. Patente:
    • Strategie: Technologische Vorherrschaft durch umfassende Patentportfolios.
    • Beispiel: Schutz innovativer Technologien in allen Kernmärkten (z. B. USA, EU, China).
  2. Marken:
    • Strategie: Aufbau starker Markenidentitäten und globale Expansion.
    • Beispiel: Registrierung einer Marke in wichtigen Wachstumsmärkten wie Indien und Brasilien.
  3. Designs:
    • Strategie: Schutz innovativer Produktgestaltungen vor Nachahmung.
    • Beispiel: Serienanmeldungen für verschiedene Produktvarianten.
  4. Urheberrecht:
    • Strategie: Lizenzierung von Rechten für neue Märkte und Plattformen.
    • Beispiel: Ein Musiklabel lizenziert Kataloge für Streaming-Plattformen in Asien.

4. Schutzrechtsarten und Geltungsbereiche

a) Deutsche Schutzrechte

  • Anmeldung beim DPMA, Bundessortenamt oder Verwertungsgesellschaften.
  • Fokussiert auf den deutschen Markt.

b) Europäische Schutzrechte

  • Einheitliche Anmeldung beim EUIPO oder EPA (z. B. EU-Marken, europäische Designs, europäische Patente, Einheitspatente).
  • teils Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.

c) Internationale Schutzrechte

  • IR-Marke (WIPO), PCT-Patente, internationale Designs (Haager Abkommen).
  • Schutz in mehreren Ländern mit einer Anmeldung.

d) Nationale Schutzrechte im Ausland

  • Direkte Anmeldung bei nationalen Behörden (z. B. USPTO in den USA, CNIPA in China).

Als Patentrechtler unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei der Sicherung, Verwaltung und strategischen Nutzung von Schutzrechten weltweit. Mit Expertise in Patenten, Marken, Designs, Sorten und Urheberrecht helfen wir, Wettbewerbsvorteile zu schaffen, rechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

 

Muster eines Patentlizenzvertrages als Exklusivlizenz

Lizenzvertrag zur exklusiven Nutzung eines Patentes zwischen der Firma -nachstehend Lizenzgeber genann- und der Firma -nachstehend Lizenznehmer genannt- Präambel die Vertragsparteien gehen von folgendem aus: 1.Der Lizenzgeber ist Inhaber und verfügungsberechtigter über das Patent DE........ [...]

Und wieder ein Goldbären-Streit: Schoko-Bär verletzt kein Markenrecht

Auch in diesem Jahr können die Schoko-Bären von Lindt unter dem Weihnachtsbaum landen. Im Markenrechtsstreit zwischen Haribo und Lindt entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil von 23. September 2015 zu Gunsten des Schweizer Schokoladen-Herstellers (Az.: I [...]

Apple unterliegt im Patentrechtsstreit um Wischfunktion für IPhone/ IPad

Patentierbarkeit der Wischfunktion Mit einer typischen Wischbewegung werden Smartphones und andere Touchscreens entsperrt. Die entsprechende elektronische Vorrichtung zum Entsperren ist nicht patentfähig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 25. August 2015 (X [...]

Oktober 20th, 2015|Kategorien: Allgemein, Patentrecht, Schutzrechte, Startseite|Schlagwörter: |

Wann sollte Sortenschutz durchgeführt werden?

Leistungsfähige Pflanzensorten gehören zu den wichtigsten Produktionsmitteln in Landwirtschaft und Gartenbau. Die großartigen Leistungssteigerungen der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaus seit 50 Jahren wären ohne die Erfolge der Pflanzenzüchtung nicht denkbar gewesen. Das gilt [...]

Wann wird Designschutz benötigt?

Designschutz für Form- und Farbgestaltungen Das Design spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Es gibt Impulse und weckt Emotionen. Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung [...]

Wir bearbeiten technische und naturwissenschaftliche  Schwerpunkte aus den Bereichen Physik, Elektrotechnik, IT/Software, Maschinenbau, Biologie, Medizin, Chemie:

  • Abgasführung
  • Abgasnachbehandlung
  • Analogtechnik
  • Anlagenbau
  • Anorganische Chemie
  • Antikörper
  • Antikörpertechnologie
  • Antisense RNA
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  • Antriebstechnik
  • Atomphysik
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  • Automatisierungstechnik
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