Wie wird die Patentanmeldung durch das Patentamt geprüft?
Das Prüfungsverfahren beginnt erst, wenn Sie einen "Antrag auf Prüfung des Patents" stellen und die Antragsgebühr (350 Euro) bezahlt haben. Ihre Erfindung wird dann sachlich auf Patentfähigkeit nach § 1 Patentgesetz (Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderische Tätigkeit) geprüft. Erfüllt Ihre Anmeldung die Anforderungen des Patentgesetzes nicht, muss sie zurückgewiesen werden. Wenn Ihre Erfindung diese Kriterien [...]